Das Appelsfest ist der Höhepunkt unserer jährlichen Vereinsarbeit.
Ein Fest, das eigentlich schon seit der Reformation in Osmünde gefeiert wurde, Anfang des 19.Jahrhunderts
durch den preußischen König verboten wurde und somit auch in der Erinnerung der Bevölkerung in Vergessenheit
geriet.
Aber in Vorbereitung des 1050-järigen Jubiläums des Ortes Osmünde fand das damalige Festkomitee im
Jahrbuch des Saalkreises 2002 einem Beitrag von Peter Dörheit mit dem Titel „Das Appelsfest – oder
wie der Satan aus Osmünde vertrieben wurde”.
Damit war die Idee geboren, dem Heimatfest in Osmünde den Namen „Appelfest” zu geben.
Dabei war selbst alten Einwohnern und erst recht Gästen von außerhalb nicht klar, was der Name „Appels” bedeutet und dass er aber auch gar nichts mit Obst, insbesondere Äpfeln zu tun hat.
Der Name unseres Festes lässt sich aus dem Begriff des „Ablass” herleiten, da Osmünde im
Mittelalter Mittelpunkt einer Marienverehrung und Wallfahrt war, bei deren Teilnahme sich die Wallfahrer
durch einen Ablass von ihren Sünden reinigen konnten.
Es fand immer am 3. Sonntag nach Pfingsten statt.
Ein bekannter Besucher dieser Marienwallfahrt soll Ulrich von Hutten gewesen sein.
Nach der Reformation, als der religiöse Anlass des Festes in den Hintergrund geriet, wurde mehr oder weniger ein weltliches Fest daraus, ein Volksfest - das Ablassfest oder der Osmünder „Appels”, welches sich noch über Jahrhunderte hielt.
Die Menschen strömten zu Hunderten nach Osmünde, sogar aus sächsischen Dörfern. Es ging ihnen aber nicht
darum, die Predigen des Pastors zu hören, sondern wie alte Schriften berichten, um den ganz anderen
Genüssen zu fronen.
Viele Knechte, Mägde und „fleischlich Gesinnte” feierten mit Gebrüll und Lärm bis zum
Morgengrauen und tranken reichlich Bier.
Im 18. Jahrhundert hatte der damalige Osmünder Pastor Andreas Matthäi versucht, dass Fest verbieten zu
lassen. Denn es war nach damaliger Auffassung ein satanisches Fest und eine böse Gewohnheit.
Störrisch hielten die Osmünder an ihrem Appelsfest fest.
Der Pastor Andreas Matthäi kämpfte natürlich mit allen Mitteln dagegen an. Wie tatkräftig er das tat,
offenbaren uns noch heute die Akten „Der Appels zu Osmünde”. Der Pastor Andreas Matthäi
schrieb etliche Briefe die den damaligen König von Preußen zugeleitet wurden.
So wurde das Appelsfest von Osmünde zur Staatsaffäre.
Der König von Preußen, Friedrich II., soll am 1. September 1763 sogar folgenden Erlass an das Amt
Giebichenstein herausgegeben haben:
Für Pastor Matthäi war das erfreulich, es gab aber weiterhin viel Ärger und Verdruss wegen des Appels.
Er schrieb viele Berichte an seine vorgesetzte Behörde in Giebichenstein und hat auch einige Antworten
erhalten.
Ärgerlich war für ihn jedoch, dass das Amt Giebichenstein nicht energisch genug eingriff.
Warum auch, denn man hatte ja den Profit an der Biersteuer vom Osmünder Appels.
Am nächsten Tag, genau zwei Wochen nach dem Dreifaltigkeitssonntag, wurde der Königliche Erlass nochmals
in der Kirche verlesen. Pastor Matthäi fügte eindringlich und ermahnend hinzu:
Aber alles Reden war auch dieses Mal umsonst.
Die Jahre vergingen und das Fest wurde immer bunter und feucht fröhlicher.
So kämpfte der Pastor Matthäi 50 Jahre vergeblich, um das Verbot des Festes durchzusetzen.
Der Pastor starb mit Alter von 82 Jahren und übergab das Pastorenamt seinem Schwiegersohn Johann
Gottfried Freudel.
Auch dieser machte es sich zur Aufgabe, dass Fest verbieten zu lassen.
Nach den Befreiungskriegen wurde die Verwaltung der preußischen Provinzen neu geordnet und der Saalkreis
wurde gegründet.
Diese Chance nutzte der Pastor Freudel und schrieb an den königlichen Landrat von Krosigk in Poplitz,
mit der Bitte, dass Fest verbieten zu lassen.
Da der Landrat ein sehr gläubiger Mensch war, stimmte er dem Antrag des Pastors zu und seit dem 03.06.1821
ist das Appelsfest zu Osmünde verboten.
Das Problem des Vereins bei der Neuauflage des Appelsfestes war dieses Verbot vom 3. Juni 1821.
Ob das Verbot bis zum heutigen Tage galt, musste sofort recherchiert werden.
So beschloss man, das Fest, welches durch einen König und durch einen Landrat verboten wurde, urkundlich
wieder zu zulassen.
Mit dem Landrat des Saalkreises gab es kein Problem, denn dieses Amt existiert noch heute. Mit dem
preußischen König war dies schwieriger.
Man musste einen Amtsträger finden, welcher über dem Landrat stand.
So wurde der damalige Justizminister des Landes Sachsen-Anhalt, Kurt Becker, zum vollziehenden Amtsträger.
Diese Zulassung erfolgte am 14. Juni 2003.
Zum ersten neuen Appelsfest in Osmünde haben die Bürger aus Osmünde und Umgebung (auch wie damals aus den
sächsischen Dörfern) bis tief in die Nacht gefeiert.
Aber im Jahre 2007 änderten sich erneut die Verwaltungsstrukturen im Kreis.
So wurde aus dem Saalkreis der Saalekreis mit einem neuen Landrat an der Spitze. Der Verein führte deshalb
beim 5. Appelsfest die Übergabe der Zulassung des Osmünder Appels vom Landrat des Saalkreises an den
Landrat des Saalekreises durch.
Dieses Fest war das bisher größte und erfolgreichste Appelsfest, das nach dessen Neuzulassung gefeiert
wurde. Selbst das Schießen zum Appelsfest aus dem Jahre 1764 wurde als Eröffnungsritual des Appelsfestes
eingeführt. Zu diesem Zweck fertigte man eine Kanone an.
Sie trägt den Namen der „Osmünder Finger” benannt nach ihrem Erbauer.